Häufig gestellte Fragen

Kindertagespflege ist eine familiennahe, gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
Die Betreuung findet im Haushalt der qualifizierten und überprüften Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt.
Nach Eignungsfeststellung u.a. erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung, vorlegen des polizeilischen Führungszeugnisses, sowie überprüfung der Betreuugsräume, erteilt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) der Kindertagespflegeperson die Pflegeerlaubnis für die Betreuung bis zu 5 Kinder.
Hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäben ist die Kindertagespflege gleichrangiges Betreuungsangebot wie die Krippe und Kindertagesstätte.
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Krippe und einer Kindertagespfege ist die Anzahl der Betreuungskinder, sowie die familiennahe Betreuung.
Während die Gruppe in Krippen und Kindertagesstätten aus mehreren Betreuungskindern und Bezugspersonen besteht, werden die Kinder bei einer Tagesmutter / Kindertagespflegeperson in wesentlich kleineren Gruppen mit maximal bis zu 5 Kindern betreut. 
Dies ermöglicht eine viel intensivere Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. 
Hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen und Maßstäben ist die Kindertagespflege den Krippen und Kinderagesstätten gleichrangig.
Das Betreuungsentgelt wird antleilig, in einigen Fällen sogar komplett, vom Jugendamt gefördert. 
In der Regel zahlen Sie einen Anteil von 2,00 Euro je Betreuungsstunde an das Jugendamt.
Unsere Kindertagespflege finden Sie im Brudergrungweg 5 in 64711 Erbach. Und telefonisch erreichen Sie uns unter 
0176 61417341.
 
Die Anmeldungsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der AWO in Michelstadt unter 06061 942330.
In der Regel werden die Kinder in unserer Kindertagespflege von 0 bis zu 3 Jahren betreut.
In Ausnahmefällen kann die Betreuung bis zur Kindergartenaufnahme verlängert werden.